Der heilklimatische Kurort Bad Lippspringe ist eine kreisangehörige Stadt im Nordosten des deutschen Landes Nordrhein-Westfalen und liegt am Rande des Teutoburger Waldes im Naturpark Teutoburger Wald / Eggegebirge. Das etwa 16.000 Einwohner zählende ostwestfälische Heilbad gehört dem Kreis Paderborn an und liegt etwa acht Kilometer nordöstlich von Paderborn
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
16.424 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
33175
Vorwahl
05252
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AmFlughafen, Dsternsiek, Dumberg, Heimat, Kleehof, Maierwerke, Redingerhof, Senne, AmFlughafen, Düsternsiek, Dumberg, Heimat, Kleehof, Maierwerke, Redingerhof, Senne
Gemeinde Bad Lippspringe – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 52 a, 1. Änderung "Lindenstraße" in Bad Lippspringe befindet sich derzeit im öffentlichen Beteiligungsverfahren, mit einer öffentlichen Auslegung vom 21. November 2024 bis 23. Dezember 2024.
Zudem ist der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Bad Lippspringe kontinuierlich aktualisiert und angepasst, um den sich ändernden Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht zu werden, einschließlich der Steuerung von Windenergieanlagen in ausgewiesenen Konzentrationszonen.
Es gibt keine aktuellen Nachrichten zu spezifischen Neuentwicklungen im Bebauungsplan des Auguste-Viktoria-Stifts seit 2019.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.